Überführungen im In- und Ausland
Wir übernehmen alle Überführungen im In- und Ausland, von der Erstüberführung bis hin zum Transport zum Friedhof. Die erste Überführung findet vom Sterbeort zu unserem Bestattungsunternehmen statt. Hier wird der Verstorbene hygienisch versorgt. Voraussetzung für das Abholen ist, dass ein Arzt den Tod festgestellt und dies mit einem Totenschein belegt hat. Eine Überführung durch Angehörige ist nicht erlaubt. Die Länder bestimmen in ihren Bestattungsgesetzen, dass der Verstorbene ohne vermeidbare Umwege im Bestattungswagen überführt werden muss.
Sollten Sie eine Trauerfeier wünschen, bei der der Verstorbene beispielsweise in der Kirche oder Friedhofskapelle aufgebahrt wird, übernehmen wir die hierfür erforderliche zweite Überführung. Eine zusätzliche Überführung wird bei einer Feuerbestattung erforderlich, um den Verstorbenen zum Krematorium zu bringen. Als letzte Überführung übernehmen wir den Transport zum Friedhof, wo der Verstorbene beigesetzt wird.